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FAQs

1. warum sollten Sie eine Yacht für Ihren nächsten Urlaub chartern?

Es gibt viele Gründe, warum das Chartern einer Jacht eine gute Idee ist. Auf einer Yacht haben Sie die Freiheit, sich nach Belieben zu bewegen und in relativ kurzer Zeit viele verschiedene Orte zu sehen. So können Sie Ihr Reiseziel sowohl vom Land als auch vom Meer aus genießen. Alle Charter, die über Charter & Dreams gebucht werden, sind auf die Wünsche unserer Kunden zugeschnitten, wobei die Crew jederzeit den besten Service bietet. Sobald Sie sich für ein Reiseziel entschieden haben, werden wir gemeinsam mit Ihnen und dem Kapitän die perfekte Reiseroute zusammenstellen. Seien Sie versichert, dass Ihre Privatsphäre an Bord jederzeit gewährleistet ist und der Kapitän in der Lage sein wird, abgelegene Ankerplätze und Strände auszuwählen.

2. Warum eine Yacht über einen MYBA-Makler/eine MYBA-Firma chartern?

Wenn Sie eine Yacht über ein Unternehmen und einen Makler buchen, das bzw. der der MYBA angeschlossen ist, können Sie sicher sein, dass Sie mit einem professionellen Makler zusammenarbeiten, der über ein hohes Maß an Fachwissen verfügt und jederzeit spezielle Versicherungen, Verträge, Verfahren und Sicherheit bietet. MYBA The Worldwide Yachting Association ist eine international anerkannte Berufsorganisation, die 1984 gegründet wurde und deren Mitglieder auf allen Ebenen der Superyacht-Industrie tätig sind. Die Mitglieder von MYBA sind in allen Bereichen der Vermittlung, des Charters, des technischen Managements und des Baus von großen Yachten vertreten.

MYBA The Worldwide Yachting Association leitet seine Mitglieder zu den höchsten ethischen und technischen Standards an und stellt sicher, dass Unternehmens- und Einzelmitglieder die Anforderungen der Verhaltensregeln erfüllen. Durch die Zusammenarbeit mit einem MYBA-Unternehmen können Yachteigner und Charterer von den etablierten Sicherheitsvorkehrungen profitieren und sicher sein, dass sie von erfahrenen Fachleuten vertreten werden. Eigner und Charterer sollten sich stets vergewissern, dass sie mit einer MYBA-Gesellschaft zusammenarbeiten, um einen angemessenen Schutz zu erhalten.

3. Was ist der MYBA-Vertrag?

Der MYBA-Vertrag ist der gängigste Vertrag, der von allen mit MYBA verbundenen Unternehmen verwendet wird.

Der Vertrag wurde von Maritime Lawyers in den letzten 20 Jahren entwickelt und garantiert sowohl unseren Kunden als auch den Eignern der Yachten, dass alle Eventualitäten in allen Phasen abgedeckt sind.

4. Wann überweise ich die Mittel?

Sobald Sie mit Ihrem Makler die perfekte Yacht ausgewählt haben und der Vertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate (50% der Chartergebühr) zur Zahlung fällig. Die restlichen 50%, die Mehrwertsteuer und die APA sind einen Monat vor Beginn des Charters fällig.

Falls der Vertrag einen Monat oder weniger vor Charterbeginn unterzeichnet wird, sind der gesamte Betrag, die Mehrwertsteuer und die APA fällig.

5. Was ist APA?

APA (Advanced Provisioning Allowance) ist eine Zahlung, die geleistet wird, damit die Besatzung die Yacht vor Ihrer Einschiffung mit Lebensmitteln, Getränken, Treibstoff usw. versorgen kann. Die durchschnittliche APA beträgt in der Regel zwischen 30-35% des Charterpreises. Der Kapitän behält jederzeit den Überblick über die Kosten und wird Ihnen am Ende des Charters die Endabrechnung zukommen lassen.

Auch während des Charters können Sie Ihre Abrechnung jederzeit beim Kapitän einsehen. Sollte ein Betrag zu Ihren Gunsten ausfallen, wird Ihnen der Betrag auf das Konto Ihrer Wahl zurückerstattet. Sollte ein Betrag zu Gunsten der Yacht fällig sein, muss die Zahlung vor der Ausschiffung veranlasst werden.

6. Ist es üblich, der Besatzung ein Trinkgeld zu geben?

Trinkgelder für die Crew sind üblich, liegen aber im Ermessen unserer Kunden. Für den Fall, dass Sie mit allem an Bord, der Crew und dem gebotenen Service zufrieden waren, beträgt das übliche Trinkgeld zwischen 10 und 15% der Chartergebühr. Sie können dies entweder direkt mit dem Kapitän regeln oder nach der Ausschiffung über uns. Der Kapitän ist während des gesamten Charters immer erreichbar. Sollte ein Betrag zu Ihren Gunsten fällig sein, wird Ihnen dieser auf das Konto Ihrer Wahl zurückerstattet. Sollte ein Betrag zu Gunsten der Yacht fällig sein, muss die Zahlung vor der Ausschiffung veranlasst werden.

7. Wie bereitet sich die Besatzung auf meinen Charter vor?